Organisation des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Erl. d. MK v. 24.3.2022 - S 3-01549 (Nds. MBL. Nr. 18/2022 S. 627), geändert durch Erl vom 11.5.2023 (Nds. MBl. Nr. 19/23 S. 404) - VORIS 20100 -
Bezug:Beschl. d. LReg. v. 9.11.2010 (Nds. MBl. S. 1139) - VORIS 20100 -

1. Behördenbezeichnung

Die Behördenbezeichnung und die amtliche Abkürzung werden durch Nummer 1 des Bezugsbeschlusses festgelegt. Das NLQ hat seinen Sitz in Hildesheim. Es untersteht als landesweit tätige Behörde im Geschäftsbereich der Dienstund Fachaufsicht des MK.

2. Leitung des NLQ

2.1 Die Direktorin als Leiterin des NLQ oder der Direktor als Leiter des NLQ trägt die Gesamtverantwortung. Sie oder er gewährleistet die Umsetzung der vom MK vorgegebenen strategischen Ziele und stellt eine wirksame und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung sicher. Sie oder er vertritt die Behörde nach außen.

2.2 Die Vertretung der Behördenleitung wird von einer Abteilungsleiterin oder einem Abteilungsleiter als Abwesenheitsvertretung im Rahmen eines rotierenden Systems wahrgenommen. MK ist über die Abwesenheitsvertretung zu unterrichten. Die Vertretung der Abteilungsleitung obliegt einer Fachbereichsleitung der Abteilung.

2.3 Die oder der Beauftragte für den Haushalt (BfdH) wird gemäß § 9 LHO von der Behördenleitung bestellt. Die Bestellung sowie die Abberufung der oder des BfdH ist gemäß der VV Nr. 1.3 zu § 9 LHO dem MF über das MK mitzuteilen.

3. Organisatorische Gliederung

3.1 Die organisatorische Gliederung des NLQ richtet sich nach dem als Anlage beigefügten Organisationsplan. Das NLQ gliedert sich danach in folgende Abteilungen und Fachbereiche:

Abteilung 1 - Zentrale Aufgaben, Landesprüfungsamt

Fachbereich 11 -
Personal, Organisation, Innerer Dienst, Informationssicherheit, CARE-Beratungsstelle
Fachbereich 12 -
Haushalt, zentrales Veranstaltungsmanagement
Fachbereich 13 -
Landesprüfungsamt, sonstige Prüfungsangelegenheiten, Schulbuchprüfung
Fachbereich 14 -
Rechts- und Vergabestelle

Abteilung 2 - Evaluation und Qualitätsentwicklung

Fachbereich 21 -
Interne Evaluation und Evaluationsstudien
Fachbereich 22 -
Evaluationsberatung allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 23 -
Externe Evaluation berufsbildende Schulen
Fachbereich 24 -
Systemmonitoring

Abteilung 3 - Bildung der Lehrkräfte und Curriculumentwicklung

Fachbereich 31 -
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der regionalen Fortbildung der Lehrkräfte, Kompetenzzentren
Fachbereich 32 -
Unterrichts- und schulformbezogene Vorhaben für allgemeinbildende Schulen
Fachbereich 33 -
Unterrichtsübergreifende Vorhaben
Fachbereich 34 -
Berufliche Bildung
Fachbereich 35 -
Politische Bildung/Europa und Internationales, Koordinierungsstelle Friedensbildung

Abteilung 4 - Qualifizierung von Leitungspersonal

Fachbereich 41 -
Erstqualifizierung und Leitungskräftenachwuchsfortbildung
Fachbereich 42 -
Berufsbegleitende Qualifizierung

Digitalisierung und Informationstechnologien

Fachbereich 51 -
Bildungsportal Niedersachsen, Bildungsmedien, Servicestelle E-Learning
Fachbereich 52 -
IT-Einsatz und digitale Bildungsinnovationen
Fachbereich 53 -
Medienbildung in Schule und Unterricht, Netzwerk Medienbildung

3.2 Für die Steuerung des Qualitäts-, Prozess- und Wissensmanagements wird die Funktion einer Beauftragten oder eines Beauftragten für Qualitätsmanagement eingerichtet, die oder der direkt bei der Behördenleitung angebunden ist. Gleichzeitig obliegt ihr oder ihm die Koordinierung abteilungsübergreifender Vorhaben.

3.3 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass das NLQ eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL. Die Informationssicherheitsbeauftragte oder der Informationssicherheitsbeauftragte hat direktes Vortragsrecht bei der Behördenleitung.

3.4 Die Gleichstellungsbeauftragte für das Behördenpersonal ist direkt bei der Behördenleitung angebunden.

3.5 Im Fachbereich 11 ist eine Chance auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle eingerichtet.

3.6 Änderungen in der Aufbauorganisation des NLQ bedürfen der Zustimmung des MK.

4.2 Das NLQ unterstützt insbesondere Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung des Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen und gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.

4.3 Das NLQ nimmt seine Aufgaben in enger Kooperation mit den RLSB und dem MK wahr und arbeitet mit den Weiterbildungsträgern und anderen Einrichtungen und Stellen aus Lehrerbildung, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Kooperationsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des MK.

5. Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung

5.1 Das NLQ gibt sich eine Geschäftsordnung, in der alle weiteren für einen zweckmäßigen Verwaltungsablauf notwendigen Regelungen getroffen werden. Die Geschäftsordnung ist dem MK zur Kenntnis zu geben.

5.2 Das NLQ regelt die Zuständigkeiten innerhalb seiner Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan.

6. Schlussbestimmungen

Dieser Erl. tritt am 1.5.2022 in Kraft. Die nicht veröffentlichten Erl. vom 22.8.2014 - 11.2-01542 - und vom 6.10.2017 - 11.2-01549/1.2 - treten mit Ablauf des 30.4.2022 außer Kraft.

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An das
Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung


Anlage
(Bild für pdf-Datei anklicken)

NLQ-Orga-Plan


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)