Regelung der deutschen Rechtschreibung für den Schulunterricht
RdErl. d. MK v. 22.8.2018 - 32 - 82101/1 (SVBl. 10/2018 S. 209), geändert durch RdErl. vom 1.12.2023 (SVBl. 12/2023 S. 668) - VORIS 22410 -
Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 gelten die folgenden Bestimmungen:
- Das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird, ist in seiner jeweils gültigen Fassung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
- Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis ist im Internet unter www.mk.niedersachsen.de und unter www.rechtschreibrat.com abrufbar.
- In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages der Amtlichen Regelung in der jeweils gültigen Fassung vollständig entsprechen.
- Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |