Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer zu telemedizinischen Leistungen
RdErl. d. MF v. 13.7.2020 - VD3-03540/01/005/01/Ä (Nds. MBl. Nr. 33/2020 S. 708) - VORIS 20444 -
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die nachfolgenden Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen.
Die Abrechnungsempfehlungen werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen.
Dieser RdErl. tritt am 13.7.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, PKV-Verband und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern
Nr. | Leistung | Abrechnungsempfehlung |
1 | Beratung durch die Ärztin oder den Arzt mittels E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen) | GOÄ-Nr. 1 analog |
2 | Beratung durch die Ärztin oder den Arzt mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) | GOÄ-Nr. 1 oder GOÄ-Nr. 3; die Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) stellt eine besondere Ausführung der Beratung mittels Fernsprecher dar und berechtigt daher zur originären Berechnung der jeweiligen GOÄ-Nummer. |
3 | Visuelle symptomatische klinische Untersuchung mittels Videoübertragung (z. B. Videosprechstunde) | GOÄ-Nr. 5 analog |
4 | Ausstellung von Rezepten und/ oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie oder E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen) durch Medizinische Fachangestellte | GOÄ-Nr. 2 analog |
5 | Erstellung oder Aktualisierung und ggf. elektronische Übersendung eines Medikationsplans | GOÄ-Nr. 70 analog |
6 | Verordnung und ggf. Einweisung in Funktionen oder Handhabung sowie Kontrolle der Messungen zu digitalen Gesundheitsanwendungen | GOÄ-Nr. 76 analog |
7 | Vorstellung einer Patientin oder eines Patienten und/oder Beratung über eine Patientin oder einen Patienten in einer interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Videokonferenz, zur Diagnosefindung und/oder Festlegung eines fachübergreifenden Behandlungskonzepts | GOÄ-Nr. 60 |
8 | Gemeinsame ärztliche telekonsiliarische Fallbeurteilung („Telekonsil“) im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. bildgebender Verfahren wie CT-, MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) | GOÄ-Nr. 60 analog |
9 | Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines Kardioverters oder Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT), wenn die Daten über eine größere räumliche Entfernung übertragen werden (z. B. aus der häuslichen Umgebung der Patientin oder des Patienten heraus) | GOÄ-Nr. 661 analog |
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