Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
RdErl. d. MW v. 15. 2. 2018 - Z 1-03000/2018/02 (Nds. MBl. Nr. 8/2018 S. 146) - VORIS 20441 -

Mit Wirkung vom 1.3.2018 wird die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach § 25 Abs. 2 und § 72 Abs. 2 NBesG für Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts auf die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Geschäftsbereichs übertragen, soweit die dienstrechtlichen Befugnisse für die Beamtinnen und Beamten in der jeweiligen Dienststelle wahrgenommen werden.

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An die
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung im Geschäftsbereich


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