Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)
RdErl. d. MK v. 1.11.2018 - 33 - 83216 (SVBl. 12/2018 S. 707) - VORIS 22410 -

Bezug
a)
Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi) vom 2. Mai 2005 (Nds. GVBl. S. 139, SVBl. S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. November 2018 (Nds. GVBl. S. 232) - VORIS 22410 -
b)
RdErl. d. MK „Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (EB-AVO-WaNi)“ vom 2.5.2005 (SVBl. S. 305, ber. 2006 S. 285), zuletzt geändert durch RdErl. vom 15.11.2012 (SVBl. 2013 S. 5, ber. S. 177) - VORIS 22410 -

Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 1.8.2018 wie folgt geändert:

  1. Nr. 8.1 erhält folgende Fassung:

    „8.1 Prüfungsaufgaben und Bewertung richten sich nach den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch, fortgeführte Fremdsprache Französisch sowie Mathematik und nach den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung in den übrigen Fächern.“

  2. Nr. 18.1 bis 18.4 werden gestrichen.
  3. In Anlage 2 Seite 2 werden in Fußnote 1 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  4. Anlage 3a wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf Seite 2a und Seite 2b werden jeweils in Fußnote 5 das Wort „Buchstaben“ durch das Wort „Worten“ sowie jeweils in Fußnote 6 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  5. Anlage 3b wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf der zweiten Seite werden in Fußnote 3 das Wort „Buchstaben“ durch das Wort „Worten“ sowie in Fußnote 4 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  6. Anlage 4a wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf Seite 2a und Seite 2b werden jeweils in Fußnote 4 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  7. Anlage 4b wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf der zweiten Seite werden in Fußnote 3 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  8. Anlage 6a wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf Seite 2a und Seite 2b werden jeweils in Fußnote 3 das Wort „Buchstaben“ durch das Wort „Worten“ sowie jeweils in Fußnote 4 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  9. Anlage 6b wird wie folgt geändert:
    a)
    Auf der ersten Seite wird vor dem Absatz „Die Vereinbarung über die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1.6.1979 in der jeweils geltenden Fassung).“ der neue Absatz „Die Vereinbarung über die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 in der jeweils geltenden Fassung).“ eingefügt und im letzten Absatz die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
    b)
    Auf der zweiten Seite werden in Fußnote 2 das Wort „Buchstaben“ durch das Wort „Worten“ sowie in Fußnote 3 die Worte „Kleines Latinum“ durch die Worte „Kleine Latinum“ und die Worte „Großes Latinum“ durch die Worte „Große Latinum“ ersetzt.
  10. In Anlage 7 wird die Angabe „, geändert durch Verordnung vom 15.11.2012 (Nds. GVBl. S. 457)“ durch die Angabe „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.

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