Allgemeinbildende Schulen
Oberschule
Beförderungsamt einer Konrektorin oder eines Konrektors, einer Förderschulkonrektorin oder eines Förderschulkonrektors sowie einer Studienrätin oder eines Studienrats als Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter an einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 287 und entsprechende Anrechnungsstunden
RdErl. d. MK v. 1.7.2024 - 32-81 028 (SVBl. 7/2024 S. 384) - VORIS 22410 -