Schulanfangsaktion 2018
Gem. Bek. v. MI, MK und MW vom 4.4.2018 - 23.2 - 30061/3 (SVBl. 5/2018 S. 241)

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2018 setzt im Rahmen des Curriculums Mobilität in einer Bildung für nachhaltige Entwicklung das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ansprechen.

1. Öffentlichkeitsarbeit

Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne. Zusätzlich weisen zahlreiche Spannbänder mit der Aufschrift „Achten Sie auf Kinder“ die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf den Schuljahresbeginn hin.

1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten und Schulen Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu soll für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines „Fußgängerpasses“ o. ä. für Kindergartenkinder ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das Ziel ist, Handlungssicherheit in Bezug auf den bald anstehenden Schulweg zu vermitteln und zum Schulweg zu Fuß zu motivieren. Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite. Weitere Informationen bietet ebenso der ADAC mit seinem Programm „Aufgepasst mit ADACUS“ unter https:// www. adac.de (Suchbegriff „adacus“).

1.2 Film „Abenteuer Schulweg“ für Elternabend und Unterricht Im Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd sowie entspannend es ist, wenn Kinder zu Fuß zur Schule gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder dann in der Unübersichtlichkeit durch das Fahrzeugaufkommen unweigerlich gefährdet sind. Der Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den ers ten Elternabend nach Schulbeginn und den Unterricht unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion) und www.mk.niedersachsen.de (Schule > Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2018) zum Herunterladen zur Verfügung.

1.3 Elternbriefe

Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der Elternbrief steht als schwarz/weiß-PDF-Dokument in deutscher, arabischer, polnischer, russischer und türkischer Sprache auf der Seite der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/ themen/schulleitung/sicherheit/schulanfangsaktion und des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de (Schule > Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2018) sowie im polizeiinternen Informationssystem-Intranet (ISI) zum Herunterladen zur Verfügung.

1.4 Faltblatt, Flyer und Plakate

Die Materialien zur Kampagne (Faltblatt, Plakat im Format DIN A3 und evtl. Flyer) weisen auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin. Sie wenden sich vorrangig an die Erziehungsberechtigten und geben Tipps und Hinweise, wie die Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern auf ihrem Schulweg werden können.

1.5 Malbogen

Zu der Aktion wird ein Malbogen als Download auf dem NiBiS unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion) angeboten. Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.

2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“

Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schul weges:

Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maß nahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur Fahrt mit dem Privat-Pkw dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter www.busstop.de abrufbar.

2.1 Schulwegpläne leichtgemacht Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Schulwegplänen in Deutschland zeigt, dass die Sicherheit und eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Schulwegpläne erhöht werden kann. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“ ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. Die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit gewährleistet eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Zur Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ erstellt. Der Leitfaden steht mit ergänzenden und hilfreichen Anlagen unter www.bast.de/schulwegplan zum Down load zur Verfügung. Auf den an die Polizeibehörden gerichteten Erlass des MI, P 24.2-81600 v. 8.10.2007, wird hingewiesen. Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u. a. unter www.landesverkehrswacht.de (Unser Angebot > für Kinder > Schulwegplaner) und http://udv.de/de/strasse/wege-fuer-fussgaenger/mensch/kinder/schulweg-zu-fuss. Darüber hinaus stehen Tipps zur Vorbereitung auf den Schulweg auch im Schulwegratgeber zur Verfügung unter https://www.adac.de/Schulwegratgeber. Einzelne Städte und Kommunen stellen Schulwegpläne für Grundschulen auf ihren Webseiten zur Verfügung.

2.2 Schulweglotsin / Schulweglotse – ein Ehrenamt

Ehrenamtliche Schüler- und Elternlotsen stellen als Verkehrshelferinnen und -helfer auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, einen weiteren Garanten für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwister und weiteren Erwachsenen engagieren sich schon heute landesweit ehrenamtlich und sind als Lotsen aktiv.

Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren „neuem“ Schulweg entfalten die ehrenamtlichen Verkehrshelferinnen und -helfer einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum bei allen Beteiligten und weiteren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.

Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement zum Einsatz von Schulweglotsinnen und -lotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei stellt weiterhin die Einweisung und Ausbildung im erforderlichen Umfang sicher. Zeitlich soll der Einsatz der Schulweglotsen sich vorrangig auf die Morgenstunden in der ersten Unterrichtswoche nach der Einschulung (33. Kalenderwoche bzw. 13.-17. August) konzentrieren und kann, je nach Bedarf, entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.

Auf den Gem. RdErlass des MK, d. MI und d. MW vom 5.11.2012 - 34.4-83013 - Schulweglotsendienst; Verkehrshelfer i. Sinne des § 42 Abs. 7 StVO (SVBl. 2013 S. 34) - wird hingewiesen. Weitere Hinweise finden sich unter http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-schulweglotsen.html.

Besondere Dankaktion für das Ehrenamt

Schulleitungen können unter folgendem Link Dankesurkunden für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse herunterladen, um die Schülerlotsinnen und -lotsen an ihrer Schule auszuzeichnen: www.nibis.de/Bildungsthemen/Mobilität/ Schulanfangsaktion 2018.

Gemäß Nr. 7.2 des Rd.Erl. d. MK vom 3.5.2016 kann die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse auch in das Beiblatt zum Zeugnis aufgenommen werden.

2.3 „Bus auf Füßen“ (Walking Bus)

Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen“ (Walking Bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren. Beispiele für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen“ finden sich unter www.walkingbus.de oder www. schulexpress.de.

Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

2.4 Hol- und Bringzonen

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden können in Kooperation mit der Schule, dem Schulträger und der Polizei „Hol- und Bringzonen“ bzw. sogenannte „Elternhaltestellen“ einrichten, so dass Kinder die letzten Meter zu Fuß zur Schule gehen können. Dadurch können Kinder frühzeitig ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild („geistige Landkarte“) des eigenen Ortes bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre mit den „Elterntaxis“ bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Holverkehre zu Schulschluss.

Der an einem Praxisbeispiel entwickelte „Leitfaden zur Einrichtung von Hol- und Bringzonen an Grundschulen“ kann bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen an den Grundschulen unterstützen.

Download unter www.nibis.de; weitere Informationen findet man auch unter www.adac.de/elterntaxi-grundschulen.

2.5 Die Fußgängerprofis

Im Rahmen der Schulanfangsaktion „Kleine Füße- sicherer Schulweg“ wurden von der Fachberatung Mobilität der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 3 der Grundschule basierend auf dem Curriculum Mobilität entwickelt. Bei den Materialien handelt es sich um eine sinnvolle Zusammenfassung der bekannten Aktionsmaterialien zum Schulanfang in Verbindung mit praktischen Unterrichtsbeispielen und -materialien.

Neu ist die ergänzte Unterrichtseinheit „Schulwege in aller Welt” sowie die Übersetzungen der Elternbriefe im Fußgänger-Profi in Arabisch, Englisch, Französisch, Persisch, Polnisch, Russisch und Türkisch.

Ein Download ist unter www.nibis.de/ sowie vom polizeiinternen Informationssystem-Intranet (ISI) möglich.

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise

3.1 Busaktion

In diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, dass sich Bus unternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2018 beteiligen und den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem auf der Rückseite der Busse für „Kleine Füße – sicherer Schulweg“ geworben wird. Weitere Informationen unter www.nibis.de Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion.

3.2 Zentrale Auftaktveranstaltung

Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, den 9.8.2018, von 11 bis 12 Uhr in der Albert-Schweitzer- Schule, Liepmannstraße 6, Hannover, statt, und zwar unter Beteiligung von Herrn Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Dr. Bernd Althusmann und Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen Kultusministeriums, des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e. V., der niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbände sowie der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften der Schule.

3.3 Die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege werden um ihr Einverständnis mit der Aufbringung der Markierungen der „Kleinen Füße“ auf diesen Wegen gebeten.

3.4 Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ auf die Gehwege erforderlichen Schablonen sind bei den Schulen bereits aus den letztjährigen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. bezogen werden.

3.5 Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

3.6 Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.

3.7 Die Polizeibehörden werden gebeten, dem Landespolizeipräsidium im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zum 1.11.2018 einen kurzen Erfahrungsbericht zum Einsatz der Verkehrshelferinnen und -helfer zu übersenden, sofern neue Erkenntnisse gewonnen bzw. Veränderungen zum Vorjahr erkannt wurden.


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)