Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
RdErl. d. MK v. 18.2.2021 - S 3-01540/1 (Nds. MBl. Nr. 10/2021 S. 502; SVBl. 4/2021 S. 173), geändert durch RdErl. vom 1.9.2023 (Nds. MBl. Nr. 38/2023 S. 768) - VORIS 20100 -

Bezug: Beschl. d. LReg v. 1.9.2020 (Nds. MBl. S. 929) - VORIS 20100 -

1. Behördenbezeichnung

Die LReg hat mit Bezugsbeschluss die Entscheidung getroffen, die NLSchB als landesweit tätige Behörde mit Ablauf des 30.11.2020 aufzulösen und zum 1.12.2020 vier RLSB in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück, die der Dienst- und Fachaufsicht des MK unterstehen, zu bilden. Die Regelung der organisatorischen Einzelheiten und Aufgabenzuordnungen durch einen Organisationserlass obliegt MK.

Vor diesem Hintergrund werden entsprechend Nummer 2 Abs. 3 des Bezugsbeschlusses die nachfolgenden organisatorischen Regelungen getroffen:
a) RLSB Braunschweig,
b) RLSB Hannover,
c) RLSB Lüneburg,
d) RLSB Osnabrück.

2. Behördenleitung

2.1. Die Direktorin als Leiterin eines RLSB oder der Direktor als Leiter eines RLSB trägt die Gesamtverantwortung, gewährleistet die Umsetzung der vom MK bzw. im Geschäftsbereich vorgegebenen Ziele, stellt eine wirksame und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung sicher und vertritt die Behörde nach außen.

2.2 Die Vertretung der Behördenleitung obliegt einer Dezernatsleiterin oder einem Dezernatsleiter, deren oder dessen Dienstposten nach der BesGr. A 16 bewertet ist. Sie oder er wird auf Vorschlag der jeweiligen Behördenleitung des RLSB im Einvernehmen mit MK bestellt.

2.3 Die Direktorin als Leiterin eines RLSB oder der Direktor als Leiter eines RLSB bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO.

3. Organisatorische Gliederung

3.1 Die organisatorische Gliederung der RLSB richtet sich nach dem Organigramm in der Anlage 1 dieses RdErl. Die RLSB gliedern sich danach in folgende Dezernate:

Dezernat Z
Zentrale Aufgaben,
Dezernat 1
Finanzen, Recht, Personal,
Dezernat 2
Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik,
Dezernat 3
Allgemein bildende Gymnasien und Gesamtschulen, Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien,
Dezernat 4
Berufliche Bildung, Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen,
Dezernat 2
Schulpsychologie.

3.2 In folgenden Dezernaten werden durch MK für besondere Aufgabenbereiche Fachbereiche (FB) eingerichtet:

Dezernat Z (nur Lüneburg)
- FB Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse;
Dezernat 1
- FB Finanzen, Recht, Lehrendes Personal, Nichtlehrendes Personal, Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare (nur Osnabrück), Vorbereitungsdienst und Quereinstieg (nur Braunschweig);
Dezernat 2
- FB Inklusive Bildung,
Dezernat Frühkindliche
Bildung (nur Hannover)
- FB Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (FB II NLJA), Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung (FB III NLJA).

Die Dezernatsleitung 1 nimmt zugleich die Leitung eines FB wahr.

3.3 Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden den jeweiligen Behördenleitungen der RLSB-Stabsstellen für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Schulen und Studienseminare (AuG) zugeordnet.

3.4 In jedem RLSB ist eine Chancen auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle als Stabsstelle eingerichtet.

3.5 Die Gleichstellungsbeauftragten für das Behördenpersonal sowie für Schulen und Studienseminare sind direkt bei den Amtsleitungen angebunden.

3.6 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass jedes RLSB eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die jeweilige Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL.

3.7 Nummer 3 des Bezugsbeschlusses i. V. m. der Anlage ist Grundlage für die Standorte der Außenstellen der jeweiligen RLSB.

4. Aufgaben

Die RLSB übernehmen in der Rechtsnachfolge die Aufgaben der NLSchB als nachgeordnete Schulbehörden nach § 119 Nr. 2 NSchG an ihren jeweiligen Standorten. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf Grundlage des Bezugsbeschlusses für die darin festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereiche.

Die RLSB regeln die Zuständigkeiten innerhalb der Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan.

4.1 Landesweite Vor-Ort-Aufgaben

Zur Bündelung von Fachkompetenzen oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden einzelne Aufgabenbereiche landesweit zentral und eigenverantwortlich in einem RLSB für alle anderen RLSB und ggf. das NLQ als Vor-Ort-Aufgabe wahrgenommen. Die Übertragung neuer zentraler Aufgabenbereiche erfolgt ausschließlich durch MK. Sofern Aufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen werden, sind diese Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan darzustellen.

Die Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus Anlage 2.

4.2 Fachaufgaben

Fachaufgaben zu schulfachlichen oder schulpsychologischen Themen werden in jedem RLSB eigenverantwortlich in den Dezernaten 2, 3, 4 und 5 wahrgenommen. In der Regel übernimmt in jeder Fachaufgabe eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernent die landesweite Koordinierung in dieser Fachaufgabe. In Ausnahmefällen werden Fachaufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen.“

5. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.12.2020 in Kraft.


Anlage 1

Regionales Landesamt für Organisation der RLSB Schule und Bildung

Regionales Landesamt für Organisation der RLSB Schule und Bildung

Anlage 2

Landesweite Vor-Ort-Aufgaben

RLSB Braunschweig

  • Angelegenheiten des Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte:
    -
    Zulassung
    -
    Einstellung und Personalverwaltung
    -
    Dienstunfälle, Sach- und Vermögensschadenerstattung § 83 NBG
    -
    Amtshaftung
    -
    Justitiariat
    -
    Quereinstieg
    -
    Disziplinarverfahren
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen nach § 8 NLVO-Bildung
  • Prüfung der Bewerbungsfähigkeit für den direkten Quereinstieg
  • Übertragung des höherwertigen Amtes für Fachmoderationen an Gesamtschulen nach § 52 Abs. 7 NSchG
  • Abrechnung Schülerwettbewerb ,Jugend debattiert‘
  • Koordinierungsstelle Schulsport, schulsportliche Wettkämpfe und Wettbewerbe
  • Umsetzung des PflBG:
    -
    Finanzierungsverfahren der öffentlichen BBS nach der PflAFinV und Umsetzung der landesrechtlichen Verordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft
    -
    Prüfungsorganisation einschließlich Abrechnung der Prüfungsvergütungen gemäß Abschnitt 2 des ersten Teils der PflAPrV
    -
    Federführung in der fachlichen Umsetzung des PflBG
    -
    Organisation aller Prüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Nichtärztliche Heilberufe (auslaufend):
    -
    Hebammen
    -
    Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger
    -
    Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin/zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und zur Operationstechnischen Assistentin/zum Operationstechnischen Assistenten (OTA), einschließlich Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung der Ausbildungsberufe

RLSB Hannover

  • Frühkindliche Bildung (Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege), FB II NLJA
  • Frühkindliche Bildung (Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung), FB III NLJA
  • Bearbeitung von Förderprogrammen und Wettbewerben:
    -
    ,Europäischer Wettbewerb in Niedersachsen‘
    -
    ,Niedersächsisches Schülertheatertreffen‘
    -
    ,Schultheater der Länder‘
    -
    ,Jugend (zeichnet und) gestaltet‘
    -
    ,Bundeswettbewerb Fremdsprachen‘
  • Abrechnung Beratungslehrkräfteweiterbildung
  • Abrechnung Bereichslehrkräfte, Fachmoderationen, Trainerinnen und Trainer didaktische Leitungen
  • Koordinierungsstelle von Projekten und Maßnahmen zur Berufsorientierung verschiedener Bildungsträger
  • Koordinierungsstelle der schulischen Bildung von Kindern beruflich Reisender
  • Nichtärztliche Heilberufe:
    -
    Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    -
    Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
    -
    technische Assistentinnen und technische Assistenten in der Medizin
    -
    medizinische Technologinnen und medizinische Technologen
    -
    Masseurinnen und med. Bademeisterinnen und Masseure und med. Bademeister
    -
    Logopädinnen und Logopäden
    -
    Podologinnen und Podologen
    -
    Diätassistentinnen und Diätassistenten
    -
    Orthoptistinnen und Orthoptisten
  • Zuständige Stelle nach BBiG Fachangestellte für Bäderbetriebe
  • Organisation und fachliche Begleitung der landesweiten Ausbildung der AuG-Beraterinnen und -Berater für Schulen und Studienseminare
  • Schulfachliche Beratung im Berufsfeld Sozialpädagogik und Mitwirkung an Maßnahmen zur Gewinnung von mehr pädagogischen Fachkräften
    behördenübergreifend für die RLSB Hannover und Braunschweig

RLSB Lüneburg

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die RLSB und das NLQ
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse
  • Operative Unterstützung im Bereich der Unterrichtsversorgung und Ressourcenzuweisung BBS
  • IT-Koordination in den RLSB einschließlich Fachverfahren
  • Vorbereitung und Koordination der organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen des Programms Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN) in den RLSB und Koordination von eGovernment-Vorhaben zwischen den RLSB und MK
  • Digitale Koordinierung unterhalb der Landesprogramme im Rahmen der Unterstützung im Bereich der Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen
  • Technischer Support der Datenbankanwendung für das Beratungs- und Unterstützungssystem, Anwenderbetreuung, Pflege des gemeinsamen Intranets
  • Angelegenheiten der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft nach § 149 ff. NSchG
    -
    Personalkostenerstattung an kirchliche Träger nach § 155 NSchG
    -
    Inklusionsfolgekosten
    -
    Förderung sozialpädagogischer Maßnahmen
    -
    Reisekosten der mit Bezügen beurlaubten Lehrkräfte
    -
    Förderprogramm ,Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen‘
  • Abrechnung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Schülerfirmen
  • Förderprogramm ,Hauptsache Musik‘
  • Dienstunfälle, Sach- und Vermögensschadenerstattung § 83 NBG für Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal
  • Justitiariat und Amtshaftung Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal
  • Ausbildungsstättenverzeichnis (nach BAföG förderungsfähige Ausbildungsstätten)
  • BAföG (Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten und Prüfung der Vergleichbarkeit)
  • Verzeichnis der Schulen in freier Trägerschaft, für deren Besuch Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Steuerpflichtige abzugsfähig sind
  • Schulbesuch in Bremen und Hamburg (Heranziehung der Schulträger, Abrechnung Gastschulverträge, Haushaltsmittelbewirtschaftung Gastschulbereich)
  • Ressortleitstelle Personalmanagementverfahren (PMV) für das Personal der Schulen und Studienseminare sowie das Behördenpersonal MK, RLSB und NLQ
  • Anerkennungsverfahren von UNESCO-Projekt-Schulen
  • Konzeptionierung und fachliche Ausgestaltung der Beschaffung der technischen und sonstigen Ausstattung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

RLSB Osnabrück

  • Förderprogramm ,Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung der Schulen (,Digitalpakt‘)‘
  • Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare
  • Vergaberecht der Schulen und Studienseminare
  • Abrechnung Schülerwettbewerb Schulschach
  • Haushaltsmittelbewirtschaftung der Niedersächsischen Internatsgymnasien und Kollegs
  • Zuschüsse des deutsch-französischen Jugendwerks
  • Praxisphase für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen GHR 300
  • Konzeptionierung und fachliche Ausgestaltung der landesweiten Fortbildung der AuG-Beraterinnen und -Berater für Schulen und Studienseminare
  • Zentrale Haushaltsmittelbewirtschaftung für den Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Schulen und Studienseminare und Beschaffungen/Landesarbeitsschutzausschuss
  • Schulfachliche Beratung im Berufsfeld Sozialpädagogik und Mitwirkung an Maßnahmen zur Gewinnung von mehr pädagogischen Fachkräften behördenübergreifend für die RLSB Osnabrück und Lüneburg
  • Landesweite Implementierung des pädagogischen Lernmanagementsystems ,Niedersächsische Bildungscloud - NBC‘ in alle Schulen sowie Leitung des pädagogisch-technischen Supports (NBC und moin.schule)“

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)