Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
RdErl. d. MK v. 18.2.2021 - S 3-01540/1 (Nds. MBl. Nr. 10/2021 S. 502; SVBl. 4/2021 S. 173) - VORIS 20100 -
Bezug: Beschl. d. LReg v. 1.9.2020 (Nds. MBl. S. 929) - VORIS 20100 -

1. Behördenbezeichnung

Die LReg hat mit Bezugsbeschluss die Entscheidung getroffen, die NLSchB als landesweit tätige Behörde mit Ablauf des 30.11.2020 aufzulösen und zum 1.12.2020 vier RLSB in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück, die der Dienst- und Fachaufsicht des MK unterstehen, zu bilden. Die Regelung der organisatorischen Einzelheiten und Aufgabenzuordnungen durch einen Organisationserlass obliegt MK.

Vor diesem Hintergrund werden entsprechend Nummer 2 Abs. 3 des Bezugsbeschlusses die nachfolgenden organisatorischen Regelungen getroffen:
a) RLSB Braunschweig,
b) RLSB Hannover,
c) RLSB Lüneburg,
d) RLSB Osnabrück.

2. Behördenleitung

2.1. Die Direktorin als Leiterin eines RLSB oder der Direktor als Leiter eines RLSB trägt die Gesamtverantwortung, gewährleistet die Umsetzung der vom MK bzw. im Geschäftsbereich vorgegebenen Ziele, stellt eine wirksame und wirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung sicher und vertritt die Behörde nach außen.

2.2 Die Vertretung der Behördenleitung obliegt einer Dezernatsleiterin oder einem Dezernatsleiter, deren oder dessen Dienstposten nach der BesGr. A 16 bewertet ist. Sie oder er wird auf Vorschlag der jeweiligen Behördenleitung des RLSB im Einvernehmen mit MK bestellt.

2.3 Die Direktorin als Leiterin eines RLSB oder der Direktor als Leiter eines RLSB bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO.

3. Organisatorische Gliederung

3.1 Die organisatorische Gliederung der RLSB richtet sich nach dem Organigramm in der Anlage 1 dieses RdErl. Die RLSB gliedern sich danach in folgende Dezernate:

Dezernat Z
Zentrale Aufgaben,
Dezernat 1
Finanzen, Recht, Personal,
Dezernat 2
Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik,
Dezernat 3
Allgemein bildende Gymnasien und Gesamtschulen, Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien,
Dezernat 4
Berufliche Bildung, Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen,
Dezernat 2
Schulpsychologie.

3.2 In folgenden Dezernaten werden durch MK für besondere Aufgabenbereiche Fachbereiche (FB) eingerichtet:

Dezernat Z (nur Lüneburg)
- FB Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse,
Dezernat 1
- FB Finanzen, Recht, Lehrendes Personal, Nichtlehrendes Personal,
Dezernat 2
- FB Inklusive Bildung,
Dezernat Frühkindliche
Bildung (nur Hannover)
- FB Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (FB II NLJA), Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung (FB III NLJA).

Die Dezernatsleitung 1 nimmt zugleich die Leitung eines FB wahr.

3.3 Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden den jeweiligen Behördenleitungen der RLSB-Stabsstellen für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Schulen und Studienseminare (AuG) zugeordnet.

3.4 In jedem RLSB ist eine Chancen auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle als Stabsstelle eingerichtet.

3.5 Die Gleichstellungsbeauftragten für das Behördenpersonal sowie für Schulen und Studienseminare sind direkt bei den Amtsleitungen angebunden.

3.6 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass jedes RLSB eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die jeweilige Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL.

3.7 Nummer 3 des Bezugsbeschlusses i. V. m. der Anlage ist Grundlage für die Standorte der Außenstellen der jeweiligen RLSB.

4. Aufgaben

Die RLSB übernehmen in der Rechtsnachfolge die Aufgaben der NLSchB als nachgeordnete Schulbehörden nach § 119 Nr. 2 NSchG an ihren jeweiligen Standorten. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf Grundlage der in Nummer 3 i. V. m. der Anlage des Bezugsbeschlusses festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereiche. Zur Bündelung von Fachkompetenzen als zentrale Serviceleistung oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden einzelne Aufgaben landesweit zentral als Vor-Ort-Aufgabe bzw. landesweite Fachaufgabe wahrgenommen für andere RLSB und ggf. das NLQ.

Die Übertragung neuer zentraler Aufgabenbereiche erfolgt ausschließlich durch MK.

Die RLSB regeln die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan. Sofern Aufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen werden, sind diese Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan darzustellen.

4.1 Landesweite Vor-Ort-Aufgaben

Landesweite Aufgabenbereiche werden zentral und eigenverantwortlich in einem RLSB für alle anderen RLSB wahrgenommen. Die Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus Anlage 2.

4.2 Landesweite Fachaufgaben

Landesweite Fachaufgaben zu schulfachlichen oder schulpsychologischen Themen sowie zu Aufgaben des Arbeitsschutzes werden zentral und eigenverantwortlich in den Dezernaten 2, 3, 4 und 5 sowie in den Stabsstellen AuG in einem RLSB wahrgenommen.

5. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.12.2020 in Kraft.


Anlage 1

Regionales Landesamt für Organisation der RLSB Schule und Bildung

Regionales Landesamt für Organisation der RLSB Schule und Bildung

Anlage 2

Landesweite Vor-Ort-Aufgaben

RLSB Braunschweig

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen nach § 8 NLVO-Bildung
  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte
  • Einstellung und Personalverwaltung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
  • Dienstunfälle, Sach- und Vermögensschadenerstattung § 83 NBG für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
  • Amtshaftung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
  • Justitiariat für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
  • Übertragung des höherwertigen Amtes für Fachmoderationen an Gesamtschulen nach § 52 Abs. 7 NSchG
  • Abrechnung Schülerwettbewerb „Jugend debattiert“
  • Umsetzung des PflBG
  • Finanzierungsverfahren der öffentlichen BBS nach der PflAFinV; Umsetzung der Verordnung über die Erstattung von Kosten der Pflegeschulen in freier Trägerschaft; Prüfungsorganisation gemäß Abschnitt 2 des ersten Teils der PflAPrV; Federführung in der fachlichen Umsetzung des PflBG; Organisation aller Prüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Nichtärztliche Heilberufe: Hebammen
  • Schulsportkoordinierung

RLSB Hannover

  • Frühkindliche Bildung (Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, FB II NLJA)
  • Frühkindliche Bildung (Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung, FB III NLJA)
  • Förderprogramm „Europäischer Wettbewerb in Niedersachsen“
  • Förderprogramm „Niedersächsisches Schülertheatertreffen“
  • Landeswettbewerb „Jugend (zeichnet und) gestaltet“
  • Förderprogramm „Schultheater der Länder“
  • Abrechnung Bundeswettbewerb Fremdsprachen
  • Abrechnung Beratungslehrerweiterbildung
  • Abrechnung Bereichslehrkräfte, Fachmoderationen, Trainerinnen und Trainer didaktische Leitungen
  • Koordinierungsstelle Berufsorientierung
  • Koordinierungsstelle Beruflich Reisende
  • Gesundheitsfachberufe (nichtärztliche Heilberufe): Physiotherapie, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, technische Assistenz in der Medizin, Massage, Logopädie, Podologie, Diätassistenz
  • Zuständige Stelle nach BBiG Fachangestellte für Bäderbetriebe

RLSB Lüneburg

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die RLSB und das NLQ
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse
  • Ausbildung/Praktika/Einführungszeit in den RLSB (ohne Personalangelegenheiten)
  • Durchführung von Klageverfahren für Dienstrechtsund Tarifrechtsstreitigkeiten für die RLSB
  • Angelegenheiten der Amtshaftung, Schadensersatzangelegenheiten, Regresse, Disziplinarangelegenheiten für das Personal der RLSB
  • Operative Unterstützung im Bereich der Unterrichtsversorgung BBS
  • IT-Koordination in den RLSB einschließlich Fachverfahren
  • Organisation und Einführung der Digitalen Verwaltung Niedersachsen (DVN) in den RLSB
  • Digitale Koordinierung unterhalb der Landesprogramme im Rahmen der Unterstützung im Bereich der Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen
  • Technischer Support der Datenbankanwendung für das Beratungs- und Unterstützungssystem, Anwenderbetreuung, Pflege des gemeinsamen Intranets
  • Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft nach § 149 ff. NSchG
  • Personalkostenerstattung an kirchliche Träger nach § 155 NSchG
  • Inklusionsfolgekosten an Schulen in freier Trägerschaft
  • Förderung sozialpädagogischer Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft
  • Reisekosten der mit Bezügen beurlaubten Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft
  • Förderprogramm „Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen“
  • Abrechnung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Schülerfirmen
  • Förderprogramm „Hauptsache Musik“
  • Dienstunfälle, Sach- und Vermögensschadenerstattung § 83 NBG für Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal
  • Justitiariat und Amtshaftung Lehrkräfte und nichtlehrendes Personal
  • Ausbildungsstättenverzeichnis (nach BAföG förderungsfähige Ausbildungsstätten)
  • BAföG (Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten und Prüfung der Vergleichbarkeit)
  • Verzeichnis der Schulen nach § 10 EStG

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)