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Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS;
Ausgestaltung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme

RdErl. d. MK v. 21.2.2018 - 41-84 002-Q (SVBl. 4/2018 S. 180) - VORIS 22410 -

Bezug:
RdErl. d. MK v. 20.6.2017 (SVBl. S. 431) Quereinstieg BBS - VORIS 22410 -

Der Nummer 9.3 wird die folgende Nummer 9.4 angefügt:

„9.4 Während der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung sind die zu Qualifizierenden nach Nr. 9.1 und 9.2 dieses Erlasses grundsätzlich in beiden Fächern in der Regel in allen Schulformen des berufsbildenden Schulwesens, insbesondere auch am Beruflichen Gymnasium oder der Fachoberschule, einzusetzen.

Werden entsprechende Schulformen an der einzelnen Schule nicht angeboten, so sollte den zu Qualifizierenden die Möglichkeit einer Hospitation an einer entsprechenden Schulform an einer anderen berufsbildenden Schule eingeräumt werden.“


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)