Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
Bek. d. MK v. 2.11.2021 - 23-82104/1-2 (SVBl. 12/2021 S. 650)
Bezug: RdErl. d .MK v.30.09.2004 (SVBl. S.502) - VORIS 22410 -

Der 27. Januar ist der Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. An diesem Tag wurde 1945 das Konzentrationslager Auschwitz befreit, das stellvertretend für alle Konzentrationslager und für ein System menschenverachtender Gewaltherrschaft steht. 1996 rief Bundespräsident Roman Herzog diesen Tag als Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ins Leben. Oft als Holocaust- Gedenktag bezeichnet, soll dieses Datum aber nicht nur an Jüdinnen und Juden, sondern auch an die vielen weiteren Opfergruppen erinnern. Im Sinne des Erlasses „Volkstrauertag und Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ (s. SVBl. 11/2004, S. 502) bietet sich aus Anlass dieses Tages insbesondere die Beschäftigung mit der Geschichte von Gedenkstätten an, um an die Opfer und Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern. Aufgrund von möglicherweise pandemiebedingten Einschränkungen bei Besuchen von Gedenkstätten wird auf die digitalen Angebote der regionalen Gedenkstätten sowie das Bildungsportal der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (www.geschichte-bewusst-sein.de) ausdrücklich hingewiesen.


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