Volkstrauertag 2022
Bek. d. MK v. 1.9.2022 - 23.3-82 104/1.2 (SVBl. 10/2022 S. 565)
Bezug:
a) Erl. d. MK v. 30.9.2004 (SVBl. 11/2004 S.502) - VORIS 22410 -
b) Erl. d. MK v. 1.12.2012 (SVBl. S.598) - VORIS 22410 -

Die Schulen werden gebeten, auch in diesem Jahr die Schülerinnen und Schüler im Sinne des Bezugserlasses zu a) auf den Volkstrauertag am 13.11.2022 vorzubereiten.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bietet auf seiner Homepage eine Handreichung „Zum Volkstrauertag am 13.11.2022“ an ( https://www.volksbund.de/aktuell/mediathek/detail/handreichung-volkstrauertag-2022) und stellt auf Anforderung Unterrichtsmaterial (Ausstellungen, Päd. Handreichungen etc.) und Informationen zu seinen Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten und Workcamps zur Verfügung.

Weiterhin hat der Volksbund in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und einer Vielzahl anderer Institutionen aus Niedersachsen eine Handreichung mit dem Titel „Grundsätze und Empfehlungen zur Neuorientierung des Volkstrauertages als Friedens- und Gedenktag in Niedersachsen“ erarbeitet.

Anfragen können an folgende Anschriften gerichtet werden:

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. beabsichtigt, in den folgenden Zeiträumen

  • 1.9.-30.11.2022 (BV Braunschweig)
  • 1.9.-31.12.2022 (BV Hannover)
  • 1.9.-15.12.2022 (BV Lüneburg / Stade)
  • 1.9.-15.12.2022 (BV Weser-Ems)

eine Haus- und Straßensammlung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auf den Erlass „Wirtschaftliche Betätigung, Werbung, Information, Bekanntmachungen und Sammlungen in Schulen sowie Zuwendungen für Schulen“ vom 1.12.2012 (SVBl. S. 598) verwiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung der Haus- und Straßensammlung die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens und der Regelungen der damit zusammenhängenden Niedersächsischen Corona-Verordnungen zu beachten sind.


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)