Europaschule in Niedersachsen
RdErl. d. MK v. 29.6.2018 - 21-80108/1-1 (SVBl. 8/2018 S. 402) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. d. MK v. 11.12.2013 „Bezeichnung und Siegelführung der Schulen” (Nds. MBl. 2014 S. 9, SVBl. 2014 S. 50) - VORIS 11410 -

1. Begriffsbestimmung

Europaschulen in Niedersachsen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und tragen zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Grundwerte und zum Verständnis für die europäische Kultur und Vielfalt bei. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, Europakompetenzen zu entwickeln, und bereiten damit auf das Leben und Arbeiten in Europa vor.

Die Bedeutung dieser Aufgabe veranschaulichen u .a.

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die KMK-Empfehlung „Europabildung in der Schule“ (Beschluss d. KMK vom 8.6.1978 i. d. F. vom 5.5.2008),
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die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zu „Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen“ vom 18.12.2006 (Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006),
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die Erklärung der Bildungsminister der Europäischen Union zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung vom 17.3.2015.

2. Aufgaben und Ziele der Europaschule in Niedersachsen

Europaschulen in Niedersachsen haben das Ziel, Kenntnisse über Europa und europäische Institutionen zu fördern, die aktive Teilhabe an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und in besonderem Maße die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu ermöglichen und zu unterstützen. Das Schulprogramm ist an diesem Europaprofil ausgerichtet. Entsprechende unterrichtsergänzende Aktivitäten sind fester Bestandteil des schulischen Lebens.

2.1 Verankerung im Schulprofil und im Schulprogramm

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

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den Gedanken der Völkerverständigung sowie Respekt und Toleranz gegenüber anderen Kulturen zu entwickeln, insbesondere den Wert der Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker in Frieden,
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das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Europäischen Union zu fördern, Wissen über die Europäische Union zu vermitteln und das Verständnis für europäische Fragen zu vertiefen,
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Schülerinnen und Schüler auf ein Leben in Europa vorzubereiten sowie dessen Chancen und Möglichkeiten sinnvoll und verantwortungsbewusst zu nutzen, insbesondere durch konkrete Handlungsansätze und Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung.

2.2 Integration europäischer Themen in den Unterricht („Europa- Curriculum“)

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, ein fächerübergreifendes „Europa-Curriculum“ zu entwickeln und umzusetzen. Dieses umfasst viele Bereiche der jeweiligen Schule. Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Fachunterrichtsinhalten sowie in geeigneten - auch übergreifenden - Projekten, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen.

2.3 Förderung der Mehrsprachigkeit und des Fremdsprachenprofils

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

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die Vielfalt der Sprachen und Kulturen in Unterricht und Schulkultur sichtbar und durch pädagogische Angebote erfahrbar zu machen. Ziel ist es, dafür eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung zu entwickeln.
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ein Fremdsprachenangebot vorzuhalten, das über die für unterschiedliche Schulformen bestehenden Mindestanforderungen hinausgeht, u. a. durch Angebote im Regelunterricht, im Wahlpflichtunterricht und in zusätzlichen Arbeitsgemeinschaften. Dies schließt bilingualen Sachfachunterricht im allgemein bildenden Bereich bzw. Fachunterricht und Unterricht im berufsbezogenen Bereich sowie die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf international gültige Sprachzertifikate an allgemein bildenden Schulen oder die Abnahme des KMK-Fremdsprachenzertifikats an berufsbildenden Schulen ein.
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das sprachliche Potenzial von Schülerinnen und Schülern anderer Herkunftssprachen als Deutsch bei einem erweiterten Fremdsprachenangebot der Schule nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

2.4 Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die interkulturelle Öffnung von Unterricht und Schulkultur weiterzuentwickeln und allen Schülerinnen und Schülern konkrete Lernmöglichkeiten für die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu eröffnen, u. a. durch

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die Einbeziehung von Kompetenzen, die sich aus der sprachlichen, kulturellen und sozialen Heterogenität der Lerngruppen ergeben; lebensweltlich erworbene interkulturelle Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten mit Migrationshintergrund werden in pädagogische Angebote einbezogen und Unterricht wird mehrperspektivisch gestaltet,
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interkulturelle Trainings, die dazu beitragen, eigene Wertvorstellungen und Handlungen zu reflektieren und Neugier und Offenheit soziokultureller Vielfalt gegenüber zu entwickeln,
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eine Bereitschaft für das Lernen voneinander zu entwickeln auf der Grundlage einer Wertschätzung für das Leben in anderen europäischen Ländern,
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die regelmäßige Durchführung und Auswertung von themenbezogenen Schüleraustauschmaßnahmen und Studienfahrten zur persönlichen Begegnung,
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einen internetbasierten Austausch sowie virtuelle Projekte,
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kontinuierlich durchgeführte länderübergreifende Aktivitäten, wie dauerhaft aktive Partnerschaften mit Schulen, Ausbildungsunternehmen oder anderen Partnerinnen und Partnern im europäischen Ausland; die Projekte und Begegnungen werden in den Unterricht integriert,
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die Nutzung des vielfältigen Spektrums der EU-Bildungsprogramme,
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die Kooperation mit weiteren Institutionen (z. B. Stiftungen, Jugendwerke), die sich die Förderung des europäischen Gedankens zu ihrer Aufgabe gemacht haben,
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das Angebot, Berufsausbildungsabschnitte im europäischen Ausland durchzuführen,
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Fortbildungs- und Hospitationsaufenthalte von Lehrenden im Ausland zur Weiterentwicklung ihrer interkulturellen und fachlichen Kompetenzen,
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die Aufnahme von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sowie ausländischen (Deutsch-) Lehrkräften im Rahmen der verschiedenen Austauschund Entsendemaßnahmen, um den Fremdsprachenunterricht durch Muttersprachlerinnen und Muttersprachler zu unterstützen und den Erwerb interkultureller Kompetenzen zu ermöglichen,
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das Angebot, im Curriculum vorgesehene Betriebspraktika an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen auch im Ausland durchführen zu können; weltweite Verflechtungen der Wirtschaft lassen internationalen Aspekten in der allgemeinen und beruflichen Bildung eine hohe Bedeutung zukommen; in allen Bereichen werden Arbeitskräfte mit internationaler beruflicher Handlungskompetenz verstärkt gesucht.

2.5 Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen und sonstigen geeigneten Veranstaltungen

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen sowie Veranstaltungen zu beteiligen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen (z. B. Teilnahme am Europäischen Wettbewerb, am EU-Projekttag, die öffentlichkeitswirksame Beteiligung an binationalen Feiertagen wie dem deutsch-französischen oder dem deutsch-polnischen Tag).

2.6 Vernetzung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, als Multiplikatorinnen der europäischen Idee zu wirken und deshalb mit möglichst vielen außerschulischen Partnerinnen und Partnern insbesondere in der Region zusammenzuarbeiten, die sich der Förderung des europäischen Gedankens verschrieben haben (z. B. Bildungsregionen, Städtepartnerschaftsvereine, Integrationsbeauftragte, Migrantenselbstorganisationen, Europaabgeordnete aus der Region, Universitäten, Netzwerk der Europaschulen in Niedersachsen).

2.7 Personalentwicklung und -qualifizierung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa und interkulturelle Kompetenzen besonders zu forcieren; im Fortbildungskonzept der Europaschulen findet Fortbildung in europäischen Themen, in interkultureller Bildung, in Sprachen und in Bezug auf Austauschmaßnahmen besondere Berücksichtigung.

2.8 Qualitätssicherung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

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die Aktivitäten der Schule in Hinsicht auf den europäischen Schwerpunkt in der schulischen Gesamtplanung angemessen zu berücksichtigen und intern zu evaluieren,
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die Digitalisierung mit ihren Möglichkeiten zur Förderung der europaweiten Kommunikation zu nutzen.

3. Antragstellung

Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) ein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers.

Der Antrag ist formlos - in Papierform und/oder elektronisch - bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1 bis 2.8) die Schule erfüllt.

Zusätzlich soll der Antrag enthalten

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eine Selbsteinschätzung der Schule anhand des Scoring- Modells - Anlage 1 -,
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eine Dokumentation ausgewählter bereits stattgefundener Maßnahmen und Aktivitäten,
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eine Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten.

Schulen können sich im Vorfeld einer Antragstellung von der NLSchB beraten lassen.

4. Auslaufen der Genehmigung, erneute Antragstellung

Schulen, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ genehmigt wurde, können rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungsfrist die weitere Verwendung bei der NLSchB beantragen. Bei diesem Antrag ist analog Nr. 3 unter Verwendung der Anlage 2 zu verfahren.

Schulen, die keinen erneuten Antrag stellen, sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht mehr berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ zu verwenden.

5. Prüfung, Genehmigung und Veröffentlichung

Bewertungsquoten und Erläuterungen zu den Kriterien sind dem Scoring-Modell - Anlage 1 bzw. Anlage 2 - zu entnehmen. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden zu dürfen, ist das Erreichen von mindestens 80 Punkten entsprechend der jeweiligen Anlage.

Bei der Bewertung des Antrags und der Vergabe der Punkte stehen schulformspezifische Ausprägungen im Vordergrund und sind in besonderem Maße zu würdigen.

In der NLSchB prüfen die für die Schule und die für Europa/Internationales zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten, ob die Voraussetzungen nach diesem Erlass vorliegen, und setzen die erreichte Punktzahl anhand des jeweiligen Scoring-Modells fest. Das Ergebnis der Prüfung wird der Schule mitgeteilt.

Die Genehmigung, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden zu dürfen, wird zum jeweiligen Schuljahresbeginn für die Dauer von fünf Jahren durch die NLSchB erteilt. Diese berichtet jährlich zum Schuljahresbeginn dem Niedersächsischen Kultusministerium über die neu erteilten Genehmigungen und führt im Internet ein aktuelles Verzeichnis der „Europaschulen in Niedersachsen“.

6. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2018 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2023 außer Kraft.

Anlage1:
Scoring-Modell zur erstmaligen Verwendung der Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“

Anlage 2:
Scoring-Modell zur weiteren Verwendung der Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)