Dienstwohnungsrecht; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen
RdErl. d. MF v. 16.12.2022 - VD3 03023/001/17/01 (Nds. MBl. Nr. 1/2023 S. 11) - VORIS 20441 -

Bezug: RdErl. v. 9.12.2021 (Nds. MBl. S. 1932) - VORIS 20441 -

  1. Mit RdSchr. vom 14.12.2022 - Z B 1-P 1532/15/10003:008 - hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die für den Abrechnungszeitraum vom 1.7.2021 bis 30.6.2022 zur endgültigen Berechnung des Heizkostenentgelts maßgebenden Beträge je Quadratmeter der zu berücksichtigenden beheizbaren Wohnfläche wie folgt bekannt gegeben:
    a) Fossile Brennstoffe
    11,80 EUR,
    b) Fernwärme und übrige Heizungsarten
    15,80 EUR.
    Das RdSchr. des BMF wird auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht (Stichwortsuche z. B. mit den Begriffen „Heizkosten“ oder „DWV“).
  2. Dieser RdErl. tritt am 12.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 11.1.2023 außer Kraft.

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