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Einführung von Kerncurricula für den Sekundarbereich II

  1. Zum 1.8.2018 werden an den Schulformen Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg die Kerncurricula für die Fächer Mathematik und Spanisch, an den Schulformen Gymnasium - Gymnasiale Obe rstufe, Gesamtschule - Gymnasiale Oberstufe, Abendgymnasium und Kolleg das Kerncurriculum für die Fächer Latein und Politik-Wirtschaft und an den Schulformen Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe, Gesamtschule - Gym nasiale Oberstufe, Berufliches Gymnasium und Kolleg das Kerncurriculum für das Fach Werte und Normen sowie an der Schulform Gymnasium - Gymnasiale Oberstufe für das Fach Griechisch aufsteigend verbindlich eingeführt.
  2. Zum 1.8.2018 gelten die Kerncurricula erstmalig für die Einführungsphase und damit zum 1.8.2019 für den ersten Schuljahrgang der Qualifikationsphase und zum 1.8.2020 für den zweiten Schuljahrgang der Qualifikationsphase. Damit erfolgt die Abiturprüfung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung in diesen Fächern ab dem Jahr 2021 auf Basis dieser Kerncurricula.
  3. Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht fest. Sie ersetzen die zurzeit gültigen Kerncurricula für die o. a. Schuljahrgänge und in den genannten Schuljahren. Die Kerncurricula werden einer regelmäßigen Evaluation unterzogen.
  4. Die Kerncurricula werden auf dem Niedersächsischen Bildungsserver veröffentlicht und können als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zusätzlich erhalten die Schulen je ein Dienstexemplar. Ein weiterer Erwerb gedruckter Exemplare über das Niedersächsische Kultusministerium ist nicht möglich.
  5. Dieser RdErl. tritt am 1.8.2018 in Kraft und mit Ablauf des 30.9.2018 außer Kraft.

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)